#Gewässerordnung#
Fischbesatz
Fischereiaufsicht

Gewässerordnung
- Fischereirechtliche Bestimmungen
- Gemeinsame Gewässerordnung
- Anwendbarkeit auf alle Nebengewässer
Der Fischereiverein Grafschaft Hoya e.V. sowie der Anglerverein Nienburg e.V. regeln die fischereirechtlichen Bestimmungen in einer gemeinsam erstellten Gewässerordnung. Diese ist bindend für die Vereinsmitglieder des Angelverein Nienburg e.V. sowie auch für Gastangler. In dieser sind auch die Nebengewässer aufgeführt.
Gewässerordnung
#Fischbesatz#
Fischereiaufsicht

Fischbesatz
- Unser gesetzlicher Auftrag
- Wirtschaftliche Priorität auf Aalbesatz
- Andere Fischarten werden besetzt
Der Fischereiverein Grafschaft Hoya e.V. hat die gesetzliche Verpflichtung, Hege und Pflege an den Gewässern durchzuführen. Das beinhaltet auch den an die Größe der Gewässer angepassten Fischbesatz. In der Hauptsache wird aus wirtschaftlichen Gründen dem Aalbesatz Priorität eingeräumt. Jedoch werden auch andere Fischarten in Absprache mit den Pächtern besetzt.

Die örtliche Lokalprese „Die Harke“ berichtete 2015 über den Aalbesatz in der Weser. Wir stellen hier den Artikel zur Verfügung.
Filmbeitrag: "Vom Ei zur kapitalen Quappe".
Mit freundlicher Genehmigung unseres Lieferanten bieten wir hier einen Einblick in die Aufzucht der Aaalquappen.
Gewässerordnung
Fischbesatz
#Fischereiaufsicht#

Fischereiaufsicht
- Bestallung der Fischereiaufseher
- Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufseher
- Leitfaden des Landes Niedersachsen
Die Fischereiaufsicht an den angepachteten Gewässern führen Fischereiaufseher durch, die durch die zuständige Gemeinde (Stadt Nienburg/Weser) auf Vorschlag des Fischereiberechtigten ( § 55 und 56 des NFischG ) bestallt werden. Sie führen kein Dienstverhältnis zur Gemeinde.
Die Fischereiaufseher sind befugt, jederzeit die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, die Fanggeräte und Fische in Fischereifahrzeugen sowie Fischbehälter in Gewässern zu durchsuchen, Grundstücke zu betreten und Gewässer zu befahren.
Näheres zu den weiteren Aufgaben und Befugnissen regeln Leitfäden, die durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie erarbeitet wurden.
Die Fischereiaufseher gehören daher zum Fischereiverein Grafschaft Hoya e.V.
