Fischereiverein Grafschaft Hoya e.V.
Erstmalig wurde am 14. Januar 1925 der „ Hauptfischereiverein Grafschaft Hoya e.V. „ eingetragen. Die erste Satzung ist vom 20. September 1924.
Am 28. März 1954 erfolgte die Umbenennung zum „ Fischereiverein Grafschaft Hoya e.V. mit ergänzender und noch immer gültiger Satzung.
Vereinszweck ist die Anpachtung und Verpachtung von Fischereigewässern sowie die Hebung und Förderung der Fischerei und Fischzucht in seinen Pachtgewässern.
Die Mitglieder des Vereins bestehen aus den Fachgruppen (FG) der Berufsfischer sowie der Angler.
Die FG der Berufsfischer besteht aus den Familienbetrieben Brauer aus Landesbergen und Dobberschütz aus Nienburg sowie dem Weserfischer Janke aus Dörverden.
Die FG der Angler umfasst die dem Anglerverein Nienburg e.V. angehörenden Mitglieder; die Höchstzahl der Vereinsmitglieder bestimmt der Fischereiverein ( FV. ) Grafschaft Hoya e.V.
Vornehmlichstes Ziel des FV. Grafschaft Hoya e.V. ist daher die Interessen beider Fachgruppen zu berücksichtigen.
Daher werden Unterpachtverträge mit ihnen geschlossen.
Vereinsvorstand
— Vorstellung der Vorstandsmitglieder
Für unsere Ziele stehen
wir zusammen.
Von der Öffentlichkeit gelegentlich zu wenig wahrgenommen, hat der Fischereiverein, ein Zusammenschluss von drei Berufsfischern und rund dreieinhalbtausend Angelfischern, ganz wesentlich zum Schutz und zur Entwicklung eines gesunden und artenreichen Fischbestandes in den Gewässern des Landkreises Nienburg beigetragen.


Seit fünf Jahrzehnten beschäftige ich mich leidenschaftlich mit dem Thema Angeln und Gewässerschutz. Dabei ist mir die Nachhaltigkeit der Fischerei ein besonderes Anliegen.

Uwe Röhrs • 1. Vorsitzender
Uwe Röhrs übernahm das Amt des Vorsitzenden von Peter Uslar
auf der Jahreshauptversammlung 2024 und führt fortan die Geschäfte des Fischereivereins Grafschaft Hoya e.V. mit großem Sach- und Fachverstand.


Als Schriftwart bin ich Teil des Vereinsvorstandes und hierbei grundsätzlich für die Verschriftlichung von Vereinsinhalten verantwortlich. In erster Linie erledige ich die Protokollführung während der Mitgliederversammlung.

Heinrich Matrian • Schriftwart
Heinrich Matrian wurde 2020 als Schriftwart gewählt. Er war vor der Wahl mehr als 20 Jahre als Fischereiaufseher für den Verein tätig.


Ich koordiniere die Aufgaben der 18 Fischereiaufseher an den Pachtgewässern unserer beiden Vereine.

Christian Clasen
Obmann der Fischereiaufseher
Christian Clasen ist als jüngstes Mitglied des Vorstandes seit 2020 Obmann der Fischereiaufseher. Meldungen über Fehlverhalten von Anglern sowie andere Feststellungen im Bereich des Umwelt – und Naturschutzes werden von ihm an die zuständigen Behörden weitergeleitet.


Ich vertrete als Fachwart der Berufsfischer hauptsächlich die Interessen der Fachgruppe der Berufsfischer.

Cord Dobberschütz
Fachwart der Berufsfischer
Cord Dobberschütz hat die Fischereirechte im Bereich von Nienburg bis Drakenburg von dem Fischereiverein Grafschaft Hoya gepachtet.
Fischer und Angler sind dort gleichermaßen stimmberechtigt.


Als Kassenwart koordiniere ich grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben des Vereins und kümmere mich schwerpunktmäßig um die Gastkartenverkäufe.

Carsten Walter
Kassenwart
Carsten Walter übt das Amt des Kassenwarts seit 2024 mit großer Motivation und Fachverstand aus, um die Vereinsfinanzen transparent für alle Mitglieder in der Balance zu halten.
Er ist ein begeisterter Kunstköderangler und auch mit der Fliegenrute unterwegs.

Foto folgt

Als Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Fischereivereins Grafschaft Hoya e.V. vertrete ich die weitreichenden Interessen der Angelfischer.

David Bröcker
Vorsitzender des
Anglervereines Nienburg e.V.
David Bröcker ist als Vorsitzender des Anglervereines Nienburg e.V. ein sogenanntes “ geborenes Mitglied “ des geschäftsführenden Vorstandes des FV. Grafschaft Hoya e.V.; er vertritt die Interessen der Angelfischer.
Der Anglerverein Nienburg zählt mit seinen Untergruppen rund 3500 Mitglieder.

Fachgruppe Berufsfischer
— Vorstellung der Vorstandsmitglieder
Fischer aus
Berufung & Leidenschaft
Neben Kurt Janke (Dörverden) und Carsten Brauer (Landesbergen) gehören die Brüder Dobberschütz zu den letzten Berufsfischern an der gesamten Mittelweser, sprich auf dem Flussabschnitt zwischen Bremen und Minden.
Berufsfischer
Weserfischerei
Dobberschütz

Seit 1742 gibt es die Nienburger Weserfischerei, die von den Brüdern Dobberschütz betrieben wird.
Sie gehören zu den letzten Berufsfischern an der Mittelweser. Neben dem Wohnhaus ist die Aalräucherei. Die Aale werden u.a. mit Hilfe von Aalschokkern gefangen. Diese liegen fest vertaut in der Weser. In der Georgstraße befindet sich das Fischfeinkostgeschäft Dobberschütz.
Weserfischerei Brauer

Carsten Brauer betreibt in Fortsetzung der Weserfischerei seines Vaters und Großvaters hauptsächlich Aalfang auf einer 20 km langen Weserstrecke bei Landesbergen.
Landesbergen ist ca. 30 km nördlich von Minden/Westfalen und ca. 15 km südlich von Nienburg an der Weser gelegen.
Weserfischer
Janke

Die Weserfischerei, die Kurt Janke in Dörverden betreibt, existiert bereits seit 1848. Er hat sie von seinem Vorgänger, dem Dörverdener Fischer Otte, übernommen.
Seit 30 Jahren fängt der 58-jährige Flussfischer in der Weser von Eystrup bis Intschede Aale. Er ist einer von ganz wenigen, die diesen Beruf noch ausüben.
Angler-Verein Nienburg-Weser e.V.
— Fachgruppe Angler
Wir sprechen alle die gleiche Sprache: „Anglerlatein“
Auf der verlinkten Webseite des Angler-Vereins Nienburg-Weser e.V. wird die Möglichkeit geboten etwas über den Verein und seine Mitglieder zu erfahren sowie sich über Aktuelles aus dem Vereinsleben zu informieren!
Satzung
— Vorauf wir uns verständigt haben
Für das Vereinsleben brauchen wir Regeln.
Die bereits 1954 beschlossene und 2015 angepasste Vereinssatzung hat auch heute noch bindenden Bestand.
Satzung des Fischerei-Vereins Grafschaft Hoya e.V.
1. Name, Gebiet und Zweck des Vereins
§1
Der Verein führt den Namen „Fischerei-Verein Grafschaft Hoya e.V.“. Er hat seinen Sitz in Nienburg-Weser und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Nienburg-Weser eingetragen.


Gast- und Nebengewässerkarten
Gastkarten

Der FV. Grafschaft Hoya e.V. gibt für die Weserstrecke Gastkarten an Angler aus.
Diese müssen nachweisen, dass sie eine Fischerprüfung abgelegt haben.
Nebengewässerkarten

Auf Antrag der Vereinsmitglieder des AV. Nienburg e.V. werden durch den FV. Grafschaft Hoya e.V. Nebengewässerkarten ausgegeben.
Die Nebengewässer stehen den Gastanglern nicht zur Verfügung.
Preise für Gastkarten ab 01.02.2023:
- Tageskarte: 15€
- Zweitageskarte: 25€
- Wochenkarte: 45€.
- Monatskarte: 70€
Ausgabestellen für Gastkarten vom Fischereiverein Grafschaft Hoya e.V | Stand 22.07.2023
Hoya
Kibitzmarkt Bücken
27333 Bücken, Dedendorf 48, Tel. 04251 / 92038
e-mail: henry-heins@t-online.de
Nienburg
Angelcenter
31582 Nienburg, Mußriedegraben 11, Tel. 05021 / 8883933
e-mail: angel.center.nienburg@web.de
Landesbergen
Tankstelle der Raiffeisen Agil
31628 Landesbergen, Brokeloher Straße 18
Anfahrtsbeschreibung:
Von Landesbergen in Richtung Husum. Am Ortsausgang Landesbergen auf der rechten Seite (rechts hinter der Firma Heineking).
Telefonisch ist die Ausgabestelle zu den Geschäftszeiten von
Montag – Freitag von 05.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Sonntags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
unter Tel. 05025 / 9706927 erreichbar.
Stolzenau
Fa. Lehmkuhl
31592 Stolzenau, Am Markt 9, Tel. 05761 / 2237
e-mail: dieter.lehmkuhl@freenet.de
Paderborn
Kuhlenkamp-Agrarhandel
33104 Paderborn, Im Quinhagen 51, Tel. 05251 / 1806797
e-mail: info@hofladen-kuhlenkamp.de
Merkblatt zum Erwerb einer Gastkarte für Gewässer des Fischereivereins Grafschaft Hoya e.V.

Der Erwerber einer zeitlich befristeten Gastkarte für Gewässer des Fischereivereins Grafschaft Hoya e.V. wird zusätzlich zu den Bestimmungen auf der Gastkarte (Verhaltensweisen) auf folgende Verbote bei der Ausübung des Angelns hingewiesen:
Der Erwerber ist Gast des Vereins.
Die Gastangler haben sich am Wasser so zu verhalten, dass das Ansehen der Vereine nicht beschädigt wird.
Da das Angeln der Stillerholung dient, sind alle Tätigkeiten untersagt, die diesem Ziel entgegen stehen, wie z.B. Trinkgelage oder laute Musik.
➢Verboten ist ein campingartiger Zustand am Angelplatz. Das bedeutet, es werden keine Zelte, keine Pavillions, keine Bierzeltgarnituren geduldet.
➢Zusätzlich ist „wildes Camping„ nach § 27 des NWaldLG verboten; es sind gewerbliche Campingplätze zu nutzen.
➢Offenes Feuer ist verboten.
➢Die Entnahme von Deckwerksteinen aus dem Uferbereich der Weser ist verboten.
➢Das Befahren von Deichanlagen sowie Wiesen und Äckern ist verboten.
➢Bereits durch Müll pp. verunreinigte Angelplätze sind zu säubern, auch wenn der Erwerber der Gastkarte nicht der Verursacher ist.
➢Das sichtbare Zurücklassen menschlicher Exkremente nebst Papier in der Natur ist verboten, nötigenfalls sind Schaufeln zu benutzen.
➢Die Beschilderung hinsichtlich der Naturschutz– sowie Landschaftschutzgebiete sind zu beachten.
➢Auf andere Angler ist Rücksicht zu nehmen.
➢Mit Kraftfahrzeugen sind ausschließlich Wege zu befahren.
Die Bestimmungen auf der Gastkarte (Vorder– und Rückseite) sind zu beachten.
Bei Missachtung werden die Gastkarten und somit die Erlaubnis zum Fischfang sofort durch Kontrollpersonen eingezogen!
Desweiteren werden für die Zukunft bei Missachtung keine Gastkarten mehr ausgestellt!